Prosciutto di Parma g.U. "5 Stelle" ohne Knochen
Parma-Schinken reift ausschließlich in der Hügelregion der Provinz Parma. Er ist mit der Schutzbezeichnung g.U. gekennzeichnet.
Unabdingbare Voraussetzungen:
- Ausschließliche Verwendung schwerer italienischer Schweinekeulen
- Gewicht des Endprodukts mit Knochen zwischen 8 und 10 kg, keinesfalls unter 7 kg
- Keine Verwendung von Konservierungsstoffen
- Reifezeit nicht unter 12 Monaten.
Der Aufschnitt in hauchdünne Scheiben hebt den Duft und die Feinheit des Schinkens hervor.
Der Version „5 Stelle“ (5 Sterne) reift mindestens 16 Monate lang, für eine noch hervorragenden Geschmack.
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Glutenfrei